IMPRESSUM

Impressum:
Gerüstverleih & Malerarbeiten aller Art
Sascha Wilenski
Kontaktdaten:
Anschrift: Bahnhofstr. 8
59964 Medebach
Telefon: +49 2982 930707
Fax: +49 2982 930709
E-Mail: Maler@SaschaWilenski.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 23 08 17 647
Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Arnsberg
Verantwortlicher / Verantwortliche für journalistisch-redaktionelle Texte:
Sascha Wilenski
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Datenschutz­erklärung
Wir sind uns darüber bewusst, dass Ihnen der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Website ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Deshalb möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Wir möchten Sie mit dieser Datenschutzerklärung über unsere Maßnahmen zum Datenschutz in Kenntnis setzen.
Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
Wir verarbeiten Daten gemäß DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. a) b) c) f). Das bedeutet, dass wir personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn eine Einwilligung vorliegt (lit. a), soweit zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich (lit. b), wir rechtlich dazu verpflichtet sind (lit. c) oder wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung haben (lit. f). Die entsprechende Rechtsgrundlage wird im Einzelfall benannt.
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem der Zweck der Anfrage entfallen ist. Je nach Art der Anfrage erheben wir diese Daten mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, zur Abwicklung und Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO oder bei einem berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt dabei darin, Anfragen zu beantworten und über unsere Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
Bei der ausschließlich informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, werden nur die Daten erhoben, die Ihr Browser an den von uns genutzten Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, werden die folgenden Daten erhoben, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Die Weiterleitung erfolgt automatisiert durch Ihren Browser und ist bei der Nutzung des Internets diesem inhärent. (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO):
IP-Adresse
Datum und Uhrzeit der Anfrage
Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
jeweils übertragene Datenmenge
Website, von der die Anforderung kommt
Browser
Betriebssystem und dessen Oberfläche
Sprache und Version der Browsersoftware.
Verantwortlicher
Den Verantwortlichen gem. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Verwendungszwecke
Die von Ihnen erfassten persönlichen Daten werden wir nur dazu verwenden, Ihnen die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, oder aber zu anderen Zwecken, für die Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
Betroffenenrechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
Recht auf Widerruf oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
Aufbewahrung von Daten
Wir speichern personenbezogene Daten, solange dies zur Erfüllung unserer vertraglichen sowie vor- und nachvertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Dies berührt nicht Ihr Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem wird dadurch nicht unser Recht berührt die Daten bei rechtlich zwingenden Gründen (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO) oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) weiterhin zu speichern. Als berechtigtes Interesse kommen insbesondere das Prüfen und Durchsetzen von Schadensersatz- und anderen Ansprüchen in Betracht.
Logdateien, die zur Stabilität und Sicherheit des Systems erforderlich sind werden nach vier Tagen automatisiert gelöscht.
Einsatz von Cookies
Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
Transiente Cookies (dazu b)
Persistente Cookies (dazu c).
Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
Sicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Im Falle der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten werden die Informationen in verschlüsselter Form übertragen, um einem Missbrauch der Daten durch Dritte vorzubeugen. Unsere Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet.
Anpassungen
Die ständige Entwicklung des Internets macht von Zeit zu Zeit Anpassungen unserer Datenschutzerklärung erforderlich. Wir behalten uns vor, jederzeit entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Nutzungsstatistik
Beim Besuch unserer Seite wird von uns anonymisiert erfasst, auf welchem Weg die Besucher zu unserer Webseite gekommen sind und wie viele Nutzer die Seite aufgerufen haben. (Suchmaschine, Verlinkung, direkte Eingabe oder Werbemaßnahmen) Die Daten werden nicht dazu genutzt einzelne Besucher zu identifizieren, sondern ausschließlich zur Übermittlung quantitativer Größen. Die Statistik kann nicht dazu genutzt werden ihr Verhalten auf anderen Webseiten nachzuvollziehen. Die Daten werden nicht mit anderen Diensten verknüpft. Wenn Sie das Setzen von Cookies in Ihrem Browser deaktiviert haben, werden Ihre Besuche nicht erfasst. Ansonsten werden diese Cookies nach sieben Tagen automatisiert gelöscht.
Inhalte Dritter auf der Webseite
Unser Internetauftritt integriert Inhalte anderer Anbieter. Dies können reine Content-Elemente (z.B. Nachrichten, Neuigkeiten), aber auch Widgets (Funktionen wie z.B. Buchungssysteme) oder z.B. Schriften und technische Bibliotheken sein. Dazu gehören auch Google Fonts. Aus technischen Gründen erfolgt dies, indem diese Inhalte vom Browser von anderen Servern geladen werden. In diesem Zusammenhang werden die aktuell von Ihrem Browser verwendete IP und der verwendete Browser des anfragenden Systems übermittelt. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Drittanbieter.
Routenplaner
Wir verwenden Bing Maps von Microsoft auf unserer Webseite, um Ihnen einen interaktiven Routenplaner zur Verfügung zu stellen. Beim Nutzen dieses Service erklären Sie sich damit einverstanden, dass Daten gemäß der Bing Maps Nutzungsbedingungen (https://www.microsoft.com/en-us/maps/product/terms) verarbeitet werden.
Sofern Sie die Karte nutzen, z.B. durch Anklicken unserer dort aufgeführten Standorte, erfassen wir von Ihnen keinerlei Daten. Ggf. erfasst jedoch das Unternehmen Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 USA im Rahmen von BING Maps personenbezogene oder personenbeziehbare Daten. Wir können nicht beeinflussen welche Daten Microsoft mit BING Maps erfasst, noch wie Microsoft diese verarbeitet und auswertet. Bitte beachten Sie deswegen die Nutzungsbedingungen für BING Maps, abrufbar unter https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/ (dort Bereich BING anklicken).


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gerüstbau.


Die Erstellung von Gerüsten und ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den im Angebot enthaltenen Positionen und es gelten unsere AGB´s. Unsere Allgemeinen Vertrags-, Miet- und Montagebedingungen gelten auch ohne nochmalige besondere Abrede für alle späteren Rechtsbeziehungen. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, deren Inhalt im Widerspruch zum Inhalt unserer AGB steht, widersprechen wir ausdrücklich.


1. Geltung der Bedingungen und Vertragsschluss


1.1 Vorstehendes, abgegebenes bzw. beigefügtes Angebot geben wir ausschließlich unter Einbeziehung nachstehender Bedingungen sowie in der Ausschreibung enthaltener technischer Erfordernisse ab. Es gelten darüber hinaus soweit nachstehend nicht anders vereinbart:


die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung bei Gerüstarbeiten) mit Ausnahme der in Punkt 1.8 dieser AGB näher bezeichneten und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstbaugewerbe geltenden DIN-Normen, die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften, sämtlich in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage.
Etwaige, der Ausschreibung des Auftraggebers zugrunde gelegten Bedingungen verpflichten uns nicht, soweit sie nicht mit unseren übereinstimmen. Wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Von unserer Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


1.2 Die DIN 18451 ist Vertragsgrundlage mit Ausnahme der Punkte 3.0, 3.0.41, 3.0.51, sowie der Punkt 1.9 die mit gleichen Ziffern mit folgenden inhaltlichen Abweichungen geregelt werden:
•3.0.1 Die Gerüste sind in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste. Sollten Gerüstteile gestohlen oder zerstört werden, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für die angebrachten Werbungen.
•3.0.2. Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den vertragsgemäßen Zustand auf Aufforderung durch den Auftraggeber wieder herzustellen.


•3.0.3. Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen.
•3.0.41 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art sind Sache des Auftraggebers, soweit der Abbau und die Wiederverwendung ohne diese Vorleistungen nicht möglich sind. Das Gerüst ist besenrein zurückzugeben.
•3.0.51 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmaßlängen und Aufmaßhöhen durch die aufgestellten Felder bestimmt und werden somit jeweils mit 5,32 m² / Feld abgerechnet. ( Ein Feld 2,57 X 2,07 = 5,32 m² + Abschlusslage mit L-Stücken = 10,64 m² )
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit  Auftragsbestätigung bindend. 

Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum.


1.4 Für den Inhalt unserer AGB ist die Auftragsbestätigung endgültig maßgebend, wenn ihr der Auftraggeber nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang schriftlich widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dies gilt insbesondere bei mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen. Der Auftraggeber erkennt in diesem Falle ausdrücklich die Geltung dieser der Auftragsbestätigung beigefügten Vertragsbedingungen an, sofern er nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.
1.5 Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt einen Monat soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Jedoch behält sich der Auftragnehmer vor, für einen neuen Auftrag, eine Bankbürgschaft oder eine Vorauszahlung zu fordern. Es gelten für die im Vertrag vereinbarten Zahlungsfristen.
1.6 Angegebene Maße und Gewichte sowie beigefügte Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.7 Liefer- und Leistungszeiten beginnen mit dem Tage des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten. Sie sind für uns unverbindlich. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen verspäteter Leistung sind ausgeschlossen.
1.8 Die Vorhaltezeit beträgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, 28 Tage ab Stelldatum. Dieses gilt auch für abgegebene Angebote, die nur das Aufstellen beinhalten. Die Übergabe der Gerüste (Beginn der Standzeit) erfolgt automatisch mit Fertigstellung des Hauptgerüstes. Die Abnahme mit Beginn der Arbeiten. Der vorzeitige Abbau hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Ein Mieter darf das Gerüst nicht an verschiedenen Baustellen aufbauen.


1.9 Sonderleistungen, die bei der Angebotsabgabe nicht zu ersehen oder nicht abgesprochen waren, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt und in der Angebotsanfrage nicht angefordert sind, wie Überbrückungen mit Gitterträgern, ( werden mit der Gesamtfläche des Gerüstes berechnet und eine Kostenpauschale von 150,- € werden hierfür fällig.) Gerüstverbreiterungen mit Konsolen, ( werden mit  5,32 m² berechnet.) Innengeländer bei größerem Wandabstand als 0,30m ( werden im Std. Lohn abgerechnet ), Schutzdächer ( Pauschalbetrag nach Absprache und Angebot ), Anbringen von Dachschutzfangnetzen ( werden mit X € / lfm. abgerechnet ), Umbauarbeiten (z. B. Gerüstanker versetzen ( werden im Std. Lohn abgerechnet )), Abhängung mit Planen/Netzen ( werden mit X € / m² abgerechnet ) oder Sonderkonstruktionen ( werden in m² und Std. Lohn berechnet ) und/oder dgl. sind separat zu vergüten und nicht im Angebotspreis enthalten.


1.10 Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Gerüsterstellung wie auf öffentlichen Gehwegen, Straßen oder Nachbargrundstücken und dgl. sind bauseits zu Lasten des Auftraggebers einzuholen. Eventuell anfallende Gebühren sowie die dadurch entstehenden Mehrkosten (Absperrungen, Fußgängerdurchgänge, Beleuchtungsanlagen, Schilder, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1.11 Für die Gerüsterstellung setzen wir voraus, dass die Aufstellflächen eingeebnet und tragfähig sowie frei von Behinderungen sind. Für Beschädigungen von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen im Bereich der Aufstellflächen übernehmen wir keine Haftung.


1.12 Der Auftraggeber hat für die Freimachung (parkende Autos, etc.), die Einrichtung, ausreichende Beleuchtung und Sicherung der Baustelle sowie deren kostenlose Versorgung mit Strom zu sorgen. Sollten die Arbeiten durch mangelnde Erfüllung der vorgenannten Pflichten nicht oder nur unvollständig erfolgen können, so trägt der Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten. Diese sind vom Auftragnehmer nachzuweisen und die dafür geleisteten Stunden werden zusätzlich berechnet.


1.13 Der Auftraggeber hat die ordnungsgemäße Lagerung aller von uns zum Montageort gelieferten Materialien und Geräte zu ermöglichen; er trägt die Gefahr auch für den zufälligen Verlust und die Beschädigung dieser Gegenstände.


1.14 Sonstige Leistungen erbringen wir gemäß unserer aktuellen Preisliste. Dies gilt insbesondere für vorbereitende Arbeiten zur Gerüsterstellung (Vorbereitung des Untergrundes, Demontagearbeiten von Vordächern, Pergolen, sonstigen Überdachungen, etc.).


1.15 Mit der schriftlichen Übernahme einer Montage übernehmen wir die einwandfreie Ausführung. Die Ausführungen der Gerüste, Erstellungen sowie Abrechnungen, erfolgen nach DIN 4420, Teil 1+2 in der z. Zt. gültigen Fassung sowie der DIN 18 451 und VOB –insbesondere Teil B und C- sowie den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft. Der Auftraggeber hat die für eine technisch einwandfreie Konstruktion und Ausführung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Hinweise zu geben. Für alle, von uns nicht zur Montage übernommenen Teile eines Bauwerks (z. B. Balkone, Treppenhäuser, etc.) trägt der Auftraggeber gegenüber Dritten die ausschließliche Verantwortung. Dies gilt auch für die Einhaltung der Baupolizei- und Unfallverhütungsvorschriften.


1.16 Zum Nachweis der Statik reicht die Übergabe der Zulassungsbescheinigung des Herstellers. Sollten für die Errichtung von Sonderkonstruktionen die statischen Nachweise gefordert werden, gehen die Kosten und eventuell anfallende Folgekosten in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
1.17 Die von uns montierten Gerüste stehen uns für Werbezwecke in vollem Umfang zur Verfügung.

2. Rückgabepflicht


Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein, es sei denn, dass der Auftragnehmer selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten hat oder natürlicher Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung Ursache war. Alle fehlenden Gerüstteile werden dem Mieter / Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

3. Freigabe von Gerüsten zum Abbau


3.1 Die Freigabe zum Abbau der Gerüste hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Die Zeitdauer der Gebrauchsüberlassung endet frühestens drei Tage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
3.2 Können freigemeldete Gerüste aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von drei Werktagen ab oder umgebaut werden, so verlängert sich die Vorhaltezeit bis zur Erfüllung der zum ordnungsgemäßen Ab oder Umbau erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen.
3.3 Die Gerüstgestellung ist ausschließlich für das von uns festgelegte Bauvorhaben zu nutzen und darf nicht eigenmächtig um oder abgebaut werden. Bei eigenständiger oder bauseitiger Umstellung der Gerüste, sind vom Nutzer (Kunden) nochmals die gleichen Preise zu entrichten wie bei der Erstaufstellung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Rollgerüste, dies betrifft aber nur die Baustelle, welche in der Rechnung benannt wurde. Ferner haften wir dann nicht mehr für die Sicherheit.


3.4 Von uns errichtete Anlagen und Bauten dürfen nur von unseren Monteuren oder unter unserer Aufsicht abgebaut und verändert werden.


3.5 Die Ankerlöcher werden von uns mit grauen / weißen Kunststoffabdeckungen oder weißem oder schwarzen Acryl verschlossen. Andere Schließungen müssen bauseits erbracht werden und sind im Preis nicht enthalten. Für spätere Verfärbungen der Verschlüsse (Kunststoffkappen, Acryl, etc.) übernehmen wir keine Haftung.

4. Schäden an einzurüstenden Sachen


4.1 Für Schäden, die beim Aufbau, der Benutzung oder beim Abbau des Gerüstes an Sachen entstehen, die einzurüsten sind oder sich in unmittelbarer Nähe des Gerüstes oder dem Wege zum Gerüst befinden, haften wir nur, wenn uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung der Schäden zur Last fällt. Das gilt z. B. für Schäden an Ziegeln, Dachhaut oder Glas von Dächern, Kaminen, Antennen, Fenstern, Neonleuchten, sonstigen Außenanlagen, Reklameschildern, Verankerungsmitteln, Blumenkästen sowie Gartenanlagen.


4.2 Jede Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn uns offensichtliche Schäden an Fensterscheiben und Beleuchtungsanlagen nicht sofort, an sonstigen Gegenständen nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrer Entstehung, schriftlich angezeigt werden.


4.3 Vermögensschäden werden nicht erstattet.


5. Zahlungsbedingungen


5.1 Es gilt § 16 VOB/B. Werden nach Annahme der Schlussrechnung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung (§ 14, Nr. 1 VOB/B) festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
5.2 Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt nicht als Nachforderung im Sinne des § 16, Nr. 3 Abs. 2 VOB/B. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers aus §§ 812 ff BGB werden hierdurch nicht berührt. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlung (§ 812 ff BGB) können wir uns nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§§ 818, Abs. 3 BGB) berufen.
5.3 Bei Nutzungsbeginn der Gerüste sind die im Vertrag oder im Angebot vereinbarten Zahlungen sofort fällig. Diese betragen 100 % der Auftragssumme nach Fertigstellung der Aufbauarbeiten (wenn nichts anderes vereinbart wurde).
5.4 Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt mit einer Frist von längstens 7 Tagen unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung, ohne Abzug zu leisten.
5.5 Bei Zahlungsverzug dürfen die Gerüste nicht mehr genutzt werden, welches jedoch keine Auswirkungen auf die Mietzeit hat. Bei Zahlungsverzug sind wir auch zum Abbau des Gerüstes berechtigt, ohne dass die Zahlungsverpflichtung entfällt. Auch ein selbstständiges Abbauen von Gerüsten ist untersagt.
5.6 Bei Zahlungsverzug werden Kosten berechnet, die durch Kreditbeanspruchung bei den Geldinstituten entstehen und zwar in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
5.7 Wir sind grundsätzlich berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Nach fruchtlosem Verstreichen der von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.8 Bei Handelsgeschäften gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur letzten Zahlung auch bezüglich der Mahn u. Vollstreckungskosten.

6. Allgemeines


6.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Leistung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils des Vertrages zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die es uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrungen, Hochwasser, Brand, Sturm, etc.)
6.2 Verträge sowie diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtsverbindlich. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinne und Zweck der Verträge entsprechende gültige Handhabung. Etwaige Druckfehler in den Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.

Sollte die Auftragsbestätigung samt der AGB nicht unterschrieben zurück gesendet werden, verpflichtet sich der Mieter / Auftraggeber die Ihnen zugestellten Rechnungen zu begleichen und hat auch keinen Anspruch auf Reklamationen.

Dachdeckerschutzgerüst

Hierbei handelt es sich um ein reines Gerüst "nur für den Dachdecker". Das Gerüst richtet sich an den Giebelseiten nach dem Dachüberstand. Das heißt: Ist der Dachüberstand 1m, dann steht das Gerüst an diesen Seiten 1m von der Wand weg. Ferner ist es dann auch gesperrt und nicht für andere Arbeiten erlaubt zu betreten. Es dient lediglich dazu, dass die Dachdecker nicht vom Dach fallen. Alle anderen Arbeiten dürfen dann nicht ausgeführt werden und wir übernehmen keine Haftung, falls jemand von diesem Gerüst fallen sollte. Es wird auch hier untersagt, dann Malerarbeiten an der Fassade auszuführen. Die Dachdecker haben die Möglichkeit, über die Traufenseiten auf das Dach zu kommen. Das Gerüst wird auf Höhe der Dachrinne aufgebaut, sollte der Bauherr nicht vorher etwas anderes verlangen und uns dieses schriftlich mitteilen. Ein Umbau, nachdem das Gerüst steht, wird in Rechnung gestellt und nach Aufwand abgerechnet.

Malergerüst

Hierbei handelt es sich um ein Gerüst, dass für die Arbeiten an der Fassade ( Malerarbeiten / Fensterbauarbeiten o.s. ) gestellt wird. Das Gerüst wird dann an der Fassade mit einem Abstand von ca. 0,30-0,40 cm. aufgebaut. Hier sind dann keine Dachdeckerarbeiten möglich.

Dachdecker & Malergerüst

Hierbei handelt es sich auf Absprache mit dem Kunden um ein Gerüst, dass generell für den Maler und Dachdecker gebaut wird und geeignet ist. Dieses sollte vorher abgesprochen und mitgeteilt werden.  Hier wird ein normales Malergerüst ( Abstand zur Fassade 0,30-0,40 cm ) aufgebaut bis 1,50 - 1,80 Meter unter den Dachüberstand. Das Gerüst für den Dachdecker wird dann erweitert, indem nach Außen lange Ausleger angeschraubt und verbaut werden. Darauf wird dann die Abschlusslage für den Fallschutz der Dachdecker gebaut.


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.10.2023 wurde die neue VOB DIN 18451 veröffentlicht. Wird die VOB DIN 18451 vereinbart, kommt Sie für alle ab dem 05.10.2023 geschlossenen Verträge zur Anwendung. Wesentliche Neuerungen sind :
Wegfall der Grundvorhaltestandzeiten als Nebenleistung in der jeweiligen Leistungsposition.
Vorhalte ( Miete ) Beginn ab dem ersten Tag der vereinbarten Gerüstfertigstellung bzw. der ersten Ingebrauchnahme des Gerüstes durch den Nutzer, je angefangene Woche.
Ermittlung der Aufmaßlängen, ( unabhängig, ob bei einem Arbeitsgerüst, Schutzgerüst oder bei einem kombinierten Arbeits- und Schutzgerüst ) immer an der Gerüstaußenkante ( der dem Bauwerk abgewandter Gerüstseite ) in den technisch notwenigen Längen.
Ermittlung der Aufmaßhöhen ( unabhängig, ob bei einem Arbeitsgerüst, Schutzgerüst oder bei einem kombinierten Arbeits- und Schutzgerüst ) immer vom Lastenleitungspunkt bis OK oberster Gerüstbelag, zuzüglich 2,00 Meter.
Wir bitten Sie als Architekten, Planer oder Ausschreibungs-Stelle bei künftigen Ausschreibungen die neue VOB DIN 18451 anzuwenden und zu vereinbaren.


Medebach, den 05.10.2023


Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.
Fa. Malerbetrieb Sascha Wilenski  -  Bahnhofstr. 8  -  59964 Medebach
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.  


Mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Medebach
M a l e r f a c h b e t r i e b
S a s c h a  W i l e n s k i
W I R  F R E U E N  U N S  A U F  I H R E N  B E S U C H
" Gerüstverleih und Malerarbeiten aller Art "
Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein

Malerbetrieb Sascha Wilenski